DIE RITUELLE GEBETSWASCHUNG (WUDu):
Die Gebetswaschung (Wudū), d. h. der Zustand der Reinheit, der auch als „Wudū haben“ oder „im Zustand der Gebetswaschung sein“ bezeichnet wird, ist einer der Pflichtteile des Gebets. Auch um den edlen Koran zu berühren, die Kaaba zu umschreiten, die Rezitationsniederwerfung (Sadschdat at-Tilāwa) und das Totengebet zu verrichten, muss man Wudū haben. Es ist sehr verdienstvoll, jederzeit im Zustand der Gebetswaschung zu sein, zum Schlafengehen Wudū zu haben oder beim Essen und Trinken im Zustand der Gebetswaschung zu sein.
Wer im Zustand der Gebetswaschung stirbt, erhält die Belohnung eines Märtyrers.
Unser Prophet Muhammad, Friede sei mit ihm, sagte:
„Wer im Zustand der Gebetswaschung stirbt, wird keine Todesschmerzen spüren. Denn die Gebetswaschung ist ein Zeichen des Glaubens. Die Gebetswaschung ist der Schlüssel zum Gebet und die Reinigung des Körpers von Sünden.“
„Wenn der Muslim die Gebetswaschung vollzieht, fallen die Sünden von seinen Ohren, seinen Augen, seinen Händen und seinen Füßen ab. Wenn er fertig ist, ist er dann von seinen Sünden bereinigt.“
„Die beste aller Taten ist das Gebet. Jene, die in ihrer Gebetswaschung beständig sind, sind nur die Gläubigen. Der Gläubige sollte tagsüber im Zustand der Gebetswaschung sein und sich nachts mit Gebetswaschung schlafenlegen. Wenn er so verfährt, steht er unter dem Schutz Allahs, des Erhabenen. Wenn jemand im Zustand der Gebetswaschung isst und trinkt, dann gedenken das Essen und Trinken in seinem Magen Allahs und solange sie in seinem Magen sind, bitten sie für die Person um Vergebung.“
Die Gebetswaschung hat ihre Fard-, Sunna-, Adab-, Mufsid- sowie verbotenen (mamnūʿ) Handlungen. Wer absichtlich und ohne dass eine zwingende Notwendigkeit besteht das Gebet ohne Gebetswaschung verrichtet, wird zum Kāfir. Wessen Gebetswaschung während des Gebets ungültig wird, der spricht sogleich den Salām-Gruß und unterbricht das Gebet. Dann vollzieht er, bevor die Zeit des jeweiligen Gebets abläuft, eine neue Gebetswaschung und verrichtet das Gebet erneut.
1. Zu Beginn der Gebetswaschung (Wudū) spricht man die Duā:
„Bismillāhil-azīm. Wal-hamdu lillāhi alā dīnil-islām, wa-alā tawfīqil-īmān. Al-hamdu lillāhilladhī dschaʿalal-māʾa tahūran wadschaʿalal-islāma nūran.“
Dann werden die Hände bis zu den Handgelenken dreimal gewaschen.
2. Beim dreimaligen Wassergeben in den Mund mit der rechten Hand spricht man:
„Allāhummasqinī min hawdi nabiyyika kaʾsan lā azmaʾu baʿdahū abadan.“
3. Danach wird dreimal Wasser in die Nase gegeben und mit der linken Hand ausgeschnaubt. Dabei spricht man:
„Allāhumma arihnī rāʾihatal-dschannati warzuqnī min naʿīmihā, wa-lā turihnī rāʾihatan-nār.“
4. Das Gesicht wird von der Stirn bis unter das Kinn und von Schläfe zu Schläfe gewaschen. Dabei spricht man:
„Allāhumma bayyid wadschhī bi-nūrika yawma tabyaddu wudschūhu awliyāʾika wa-lā tusawwid wadschhī bi-dhunūbī yawma taswaddu wudschūhu aʿdāʾika.“
5. Der rechte Arm wird bis einschließlich des Ellbogens dreimal gewaschen. Dabei spricht man:
„Allāhumma aʿtinī kitābī bi-yamīnī wa-hāsibnī hisāban yasīran.“
6. Der linke Arm wird bis einschließlich des Ellbogens dreimal gewaschen. Dabei spricht man:
„Allāhumma lā tuʿtinī kitābī bi-schimālī wa-lā min warāʾi zahrī wa-lā tuhāsibnī hisāban schadīdan.“
7. Mit befeuchteten Händen wird der Kopf bestrichen. Dabei spricht man:
„Allāhumma harrim schaʿrī wa-bascharī alan-nār, wa-azillanī tahta zilli arschika yawma lā zilla illā zillu arschika.“
8. Die Ohren werden innen mit den Zeigefingern und außen mit den Daumen befeuchtet. Dabei spricht man:
„Allāhummadschʿalnī minalladhīna yastamiʿūnal-qawla fayattabiʿūna ahsanahū.“
9. Mit den Außenflächen der Hände wird der Nacken bestrichen. Dabei spricht man:
„Allāhumma aʿtiq raqabatī minan-nār.“
10. Der rechte Fuß wird einschließlich der Fußknöchel dreimal gewaschen, wobei mit dem kleinen Finger der linken Hand zwischen den Zehen begonnen wird. Dabei spricht man:
„Allāhumma thabbit qadamayya alassirāti yawma tazillu fīhil-aqdāmu.“
11. Der linke Fuß wird dreimal gewaschen, beginnend mit dem großen Zeh. Dabei spricht man:
„Allāhumma lā tatrud qadamayya alas-sirāti yawma tatrudu kulla aqdāmi aʿdāʾika. Allāhummadschʿal saʿyī maschkūran wa-dhanbī maghfūran wa-amalī maqbūlan wa-tidschāratī lan tabūra.“
Nach Beendigung der Gebetswaschung schaut man zum Himmel und spricht:
„Subhānakallāhumma wa-bi-hamdika aschhadu an lā ilāha illā anta wahdaka lā scharīka laka wa-anna Muhammadan ʿabduka wa-rasūluka.“
Unser Prophet Muhammad, Friede sei mit ihm, sagte:
„Wer nach dem Vornehmen der Gebetswaschung in Richtung des Himmels schaut und diese Duā spricht, dem vergibt Allah seine Sünden, besiegelt sie mit dem Siegel der Akzeptanz und bewahrt sie unter dem Thron auf. Am Tag des Jüngsten Gerichts wird er die Belohnung dafür erhalten.“
„Wenn jemand nach dem Vollzug der Gebetswaschung die Sure al-Qadr einmal rezitiert, schreibt Allah ihn als einen der Getreuen (Siddīqūn) auf. Wenn er sie zweimal rezitiert, wird er als Märtyrer aufgeschrieben. Wenn er sie dreimal rezitiert, wird er mit den Propheten versammelt.“
„Wenn jemand nach der Gebetswaschung zehnmal Segenswünsche und Friedensgrüße (Salawāt) für mich spricht, wird Allah seine Trauer beenden, ihn erfreuen und seine Bittgebete annehmen.“
Wenn jemand die Bittgebete (Duā) während der Gebetswaschung nicht kennt, schadet es nicht. Doch ist es sehr verdienstvoll, sie zu lernen und zu sprechen. Besonders empfohlen ist am Ende folgende Duā:
„Allāhummadschʿalnī minat-tawwābīn, wadschʿalnī minal-mutatahhirīn, wadschʿalnī min ʿibādikas-sālihīn, wadschʿalnī minalladhīna lā khawfun ʿalayhim wa-lā hum yahzanūn.“
Wer diese Duā nicht kennt, sollte beim Waschen jedes Gliedes die Schahāda (Glaubensbekenntnis) sprechen, um große Belohnung zu erlangen.
Verrichte das Gebet, solange du bei Verstand bist, denn es ist die Krone der Glückseligkeit. Wisse, dass das Gebet die Miʿrādsch des Gläubigen ist.
Die Fard-Handlungen bei der Gebetswaschung sind in der hanafitischen Rechtsschule vier an der Zahl:
- Das Gesicht einmal waschen.
- Beide Hände und Arme bis einschließlich der Ellbogen einmal waschen.
- Ein Viertel des Kopfes feucht bestreichen, indem man mit der nassen Hand über den Kopf streicht.
- Beide Füße einschließlich der Fußknöchel auf beiden Seiten einmal waschen.
In der schafiitischen Rechtsschule ist auch das Fassen der Absicht und die Beachtung der Reihenfolge (Tartīb) eine Fard, und die Absicht muss gefasst werden, während das Gesicht gewaschen wird. Wenn die Absicht gefasst wird, bevor Wasser das Gesicht berührt, ist die Gebetswaschung nicht gültig. Es ist beim Waschen des Gesichts auch fard, den Bart auf Gesicht und Kinn zu waschen.
In der malikitischen Rechtsschule ist das Fassen der Absicht, Dalk [dass man die zu waschenden Glieder reibt], Muwālāt [dass man alle Schritte der Gebetswaschung unmittelbar aufeinanderfolgend und ohne Unterbrechung durchführt] und das feuchte Bestreichen des gesamten Kopfes fard. Die Schiiten waschen ihre Füße nicht, sondern bestreichen die nackten Füße feucht.
Die Sunna-Handlungen bei der Gebetswaschung sind 18:
- Zu Beginn der Gebetswaschung die „Basmala“ (also „Bismillāhir-rahmānir-rahīm“) sprechen.
- Die Hände einschließlich der Handgelenke dreimal waschen.
- Den Mund dreimal spülen, indem man für jedes Mal neues Wasser nimmt. Dies wird „Madmada“ genannt.
- Die Nase dreimal spülen, indem man für jedes Mal neues Wasser nimmt. Dies wird „Istinschāq“ genannt.
- Die von Augenbrauen, Bart und Schnurrbart bedeckte Haut, die nicht sichtbar ist, beim Waschen des Gesichts befeuchten.
- Beim Waschen des Gesichts unter den Augenbrauen befeuchten.
- Den herabhängenden Teil des Bartes feucht bestreichen.
- Mit den feuchten Fingern der rechten Hand durch den herabhängenden Teil des Bartes kämmen.
- Die Zähne mit etwas reiben, um sie zu säubern. [Das Benutzen des Miswāk (Zahnputzholz aus dem Arakbaum) ist eine wichtige Sunna.]
- Jede Stelle des Kopfes einmal feucht bestreichen.
- Beide Ohren einmal feucht bestreichen.
- Den Nacken mit drei aneinander liegenden Fingern einmal feucht bestreichen.
- Die Zwischenräume zwischen den Fingern und den Zehen mit den Fingern reibend befeuchten.
- Die zu waschenden Glieder dreimal waschen.
- Die Absicht zur Gebetswaschung im Herzen beim Waschen des Gesichts fassen.
- Die Reihenfolge der einzelnen Handlungen der Gebetswaschung beachten. Dies wird „Tartīb“ genannt.
- Die zu waschenden Stellen reiben. Dies wird „Dalk“ genannt.
- Die zu waschenden Glieder eins nach dem anderen zügig waschen. Dies wird „Muwālāt“ genannt.
Die Ādāb-Handlungen bei der Gebetswaschung sind 28 an der Zahl.
Adab (Pl. Ādāb) bezeichnet hier Handlungen, deren Verrichtung verdienstvoll ist, deren Unterlassung jedoch keine Sünde darstellt. Das Verrichten der Sunna-Handlungen ist verdienstvoll, ihre Unterlassung gilt als makrūh tanzīhan. Diese Ādāb werden auch Mandūb oder Mustahabb genannt.
- Die Gebetswaschung bereits vor Eintritt der Gebetszeit vollziehen. (Eine entschuldigte Person wartet jedoch bis zum Eintritt der Gebetszeit.)
- Bei der Intimreinigung auf der Toilette den Körper seitlich zur Kibla wenden. Es ist makrūh tahrīman, während der Notdurft die Vorder- oder Rückseite des Körpers zur Gebetsrichtung zu wenden.
- Nach der Notdurft – sofern keine Verunreinigung vorliegt – die Intimreinigung mit Wasser vornehmen.
- Nach der Intimreinigung ein Tuch zum Abtrocknen verwenden.
- Nach der Intimreinigung die ʿAwra sofort wieder bedecken.
- Die Gebetswaschung selbstständig und ohne fremde Hilfe durchführen.
- Die Gebetswaschung zur Kibla gewandt verrichten.
- Beim Waschen jedes Gliedes das Glaubensbekenntnis sprechen.
- Die speziellen Bittgebete der Gebetswaschung sprechen.
- Zum Spülen des Mundes das Wasser mit der rechten Hand aufnehmen.
- Zum Spülen der Nase das Wasser mit der rechten Hand aufnehmen.
- Zum Ausschnauben des Wassers aus der Nase die linke Hand benutzen.
- Beim Spülen des Mundes die Zähne mit dem Miswāk reinigen. Ist kein Miswāk vorhanden, kann auch eine Zahnbürste verwendet werden.
- Wenn man nicht fastet, den Mund beim Spülen kräftig ausspülen. Während des Fastens ist dies makrūh.
- Beim Spülen der Nase das Wasser bis zum Nasenbein hochziehen.
- Beim Bestreichen der Ohren auch die Ohröffnungen mit einem Finger befeuchten.
- Beim Reinigen zwischen den Zehen den kleinen Finger der linken Hand benutzen.
- Einen locker sitzenden Ring beim Waschen bewegen. (Einen fest sitzenden Ring zu bewegen ist fard.)
- Kein Wasser verschwenden – selbst wenn reichlich vorhanden ist.
- Das Wasser jedoch auch nicht so sparsam verwenden, als würde man Öl auftragen. (Bei jedem Waschvorgang sollten wenigstens zwei Tropfen vom gewaschenen Glied fallen.)
- Wenn Wasser aus einem Gefäß entnommen wird, dieses anschließend wieder gefüllt zurücklassen.
- Nach oder während der Gebetswaschung die Duʿā „Allāhummadschʿalnī minat-tawwābīn …“ sprechen.
- Nach der Gebetswaschung zwei Gebetseinheiten (das sogenannte Subha-Gebet) verrichten.
- Die Gebetswaschung erneuern, auch wenn man sich noch im Zustand der Reinheit befindet.
- Beim Waschen des Gesichts die Augenwinkel sorgfältig reinigen.
- Beim Waschen von Gesicht, Armen und Füßen etwas mehr als den fard-Bereich waschen. (Beim Waschen der Arme kann man Wasser in die Hand füllen und bis zum Ellbogen herabfließen lassen.)
- Darauf achten, dass das herabfallende Wasser nicht die Kleidung bespritzt.
- Handlungen, die in der eigenen Rechtsschule nicht makrūh sind, in einer anderen jedoch als fard gelten, sind ebenfalls mustahabb zu verrichten.
Die verbotenen (mamnūʿ) Handlungen während der Gebetswaschung sind zwölf an der Zahl. Diese Handlungen sind entweder harām oder makrūh.
- Während der Notdurft – auf der Toilette oder im Freien – darf die Vorder- oder Rückseite des Körpers nicht zur Gebetsrichtung (Kibla) gewandt werden.
- Es ist harām, die ʿAwra in Gegenwart anderer zu entblößen, auch zur Intimreinigung.
- Die rechte Hand soll nicht für die Intimreinigung benutzt werden.
- Falls kein Wasser vorhanden ist, ist es makrūh, anstelle von Wasser Nahrungsmittel, Dünger, Knochen, Tierfutter, Kohle, fremden Besitz, Gefäße, Ziegelstücke, Stroh- oder Schilfhalme, Blätter, Stofftücher oder Papier zur Reinigung zu verwenden.
- In ein Wasserbecken, aus dem Wasser für die Gebetswaschung entnommen wird, darf man weder spucken noch sich schnäuzen.
- Die zu waschenden Glieder dürfen nicht deutlich über die vorgeschriebenen Bereiche hinaus oder darunter bleibend gewaschen werden und nicht mehr oder weniger als dreimal.
- Nach der Gebetswaschung sollte man nicht dasselbe Tuch zum Abtrocknen verwenden, das bereits für die Intimreinigung benutzt wurde.
- Beim Waschen des Gesichts sollte das Wasser nicht ins Gesicht geschlagen werden, sondern von der Stirn herabfließen.
- Man sollte nicht auf das Wasser pusten.
- Die Augen und der Mund sollten nicht fest zusammengepresst werden. Bleiben normalerweise sichtbare Stellen an den Lippen oder Augenlidern trocken, ist die Gebetswaschung ungültig.
- Zum Ausschnauben der Nase sollte nicht die rechte Hand benutzt werden.
- Kopf, Ohren und Nacken sollten nicht mehr als einmal mit neu befeuchteten Händen bestrichen werden. Mit einmal befeuchteten Händen darf jedoch mehrfach darüber gestrichen werden.
Sofern keine zwingenden Gründe vorliegen, sollten folgende zehn Punkte beachtet werden:
- Sind beide Hände verkrüppelt, kann die Reinigung nach der Notdurft nicht selbst durchgeführt werden. In diesem Fall wird die Trockenreinigung (Tayammum) vollzogen, indem die Arme auf Erde und das Gesicht auf eine für Tayammum geeignete Oberfläche gestrichen werden. Bestehen zudem Wunden im Gesicht, verrichtet die Person das Gebet ohne Gebetswaschung, unterlässt das Gebet jedoch nicht.
- Eine kranke Person darf sich bei der Gebetswaschung von Ehepartner, Dienerin, Kindern oder Geschwistern helfen lassen.
- Die Reinigung mit Steinen oder ähnlichen Mitteln bei der Intimreinigung gilt als gleichwertig zur Reinigung mit Wasser.
- Wer unzurechnungsfähig oder bewusstlos wird und innerhalb von 24 Stunden nicht wieder zu sich kommt, muss die in dieser Zeit versäumten Gebete nicht nachholen. Tritt dieser Zustand jedoch durch Alkohol, Rauschmittel oder bestimmte Medikamente ein, müssen alle versäumten Gebete nachgeholt werden. Ist eine Person länger als 24 Stunden so schwer krank, dass sie das Gebet nicht einmal im Liegen mit angedeuteten Bewegungen verrichten kann, entfällt die Pflicht zur Verrichtung des Gebets, selbst wenn sie bei Bewusstsein ist.
- Es ist mustahabb, für den Gang zur Toilette gesonderte Kleidung zu tragen und den Kopf zu bedecken.
- Beim Betreten des Ortes der Notdurft sollte man nichts offen bei sich tragen, worauf der Name Allahs oder Teile des edlen Korans geschrieben stehen. Solche Gegenstände sollten eingewickelt oder sicher in einer Tasche aufbewahrt werden.
- Den Ort der Notdurft betritt man mit dem linken Fuß und verlässt ihn mit dem rechten Fuß.
- Die ʿAwra sollte erst im hockenden Zustand entblößt werden, und während der Notdurft sollte nicht gesprochen werden.
- Man sollte weder auf die eigene ʿAwra noch auf die Ausscheidungen schauen und auch nicht an diesem Ort spucken.
- Die Notdurft darf nicht in Wasser, an Moscheewände, auf Friedhöfe oder an Wegränder verrichtet werden.
Folgende sieben Dinge machen die Gebetswaschung ungültig:
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Ausscheidungen aus dem vorderen oder hinteren Ausgang:
- Urin, Stuhlgang oder entweichende Blähungen.
- Wird die Spitze eines Analspülgeräts oder ein Finger eingeführt und kommt feucht heraus, wird die Gebetswaschung ungültig. Ist sie trocken, ist es dennoch empfehlenswert, die Gebetswaschung zu erneuern.
- Wird die von Männern oder Frauen verwendete Watte zur Vermeidung von Urinausfluss am äußeren Ende feucht, wird die Gebetswaschung ungültig.
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Unreinheiten, die aus dem Mund austreten:
- Erbrechen im Ausmaß eines Mundvolls.
- Wenn beim Ausspucken mehr Blut als Speichel vorhanden ist.
- Flüssiges Blut aus Magen oder Lunge macht gemäß Imām Abū Ḥanīfa die Gebetswaschung ungültig, selbst wenn es nur wenig ist.
- Wenn in das Ohr geträufeltes Öl aus dem Mund austritt.
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Unreinheiten, die aus der Haut austreten:
- Blut, Eiter oder Wundsekret, wenn sie sichtbar austreten und fließen.
- Wenn Blut oder Sekret Stellen erreicht, die bei der Ganzkörperwaschung (Ghusl) gewaschen werden müssen (z. B. wenn Blut über den Nasenknochen hinausfließt).
- Wenn Blut oder Sekret aus einer Wunde abgesaugt wird.
- Wenn sich Blut im Mund auf einem Miswāk oder Zahnstocher deutlich ausbreitet.
- Wenn aus Ohr, Bauchnabel oder Brustwarzen krankheitsbedingt Flüssigkeit austritt.
- Wenn ein Blutegel eine erhebliche Menge Blut saugt.
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Schlaf:
Schlaf im Liegen auf der Seite oder angelehnt bzw. abgestützt führt zur Ungültigkeit der Gebetswaschung. -
Bewusstseinsverlust:
Ohnmacht, geistige Umnachtung, epileptische Anfälle oder Trunkenheit in einem Ausmaß, bei dem man torkelt, machen die Gebetswaschung ungültig. -
Lautes Lachen im Gebet:
Lautes Lachen in einem Gebet mit Verbeugung (Rukūʿ) und Niederwerfung (Sudscha) macht sowohl das Gebet als auch die Gebetswaschung ungültig (nicht jedoch bei einem Kind). Ein bloßes Lächeln macht weder das Gebet noch die Gebetswaschung ungültig. -
Unmittelbarer Kontakt der Schamteile:
Wenn die Schamteile nackt aneinandergerieben werden, wird die Gebetswaschung beider Personen ungültig.
Wichtiger Grundsatz:
Wer sicher ist, dass er die Gebetswaschung vollzogen hat, aber unsicher ist, ob sie ungültig wurde, gilt weiterhin als im Zustand der Gebetswaschung.
Wer jedoch sicher ist, dass seine Gebetswaschung ungültig wurde, aber unsicher ist, ob er sie erneuert hat, muss die Gebetswaschung erneut vornehmen.
Die folgenden Handlungen oder Vorkommnisse machen die Gebetswaschung nicht ungültig:
- Würmer, die aus dem Mund, den Ohren oder aus Hautwunden austreten.
- Erbrechen von Schleim.
- Wenn Blut ausgespuckt wird und die Menge des Blutes geringer ist als die Menge des Speichels.
- Blut aus dem Zahnfleisch, solange es weniger ist als der Speichel.
- Dickflüssiges Blut, das aus dem Kopf austritt, selbst wenn es viel ist.
- Dickflüssiges Blut aus dem Magen oder der Lunge, solange es nicht die Menge eines Mundvolls erreicht.
- Wenn in das Ohr geträufeltes Öl aus dem Ohr oder aus der Nase austritt.
- Wenn etwas, das durch die Nase eingesogen wurde, später wieder austritt – selbst nach mehreren Tagen.
- Blut, das an Bissspuren sichtbar wird.
- Tränen ohne Schmerz, z. B. durch Weinen oder durch Reizung der Augen (Zwiebeln, Rauch, Gas usw.).
- Wenn eine Frau ein Kind stillt.
- Schwitzen – selbst wenn es stark ist.
- Wenn Fliegen, Mücken, Läuse, Flöhe oder ähnliche Insekten Blut saugen – selbst bei größerer Menge.
- Geringe Mengen Blut, die sich nicht ausbreiten, sowie Erbrechen, solange es kein Mundvoll ist.
- Wenn beim Schlafen eine Stütze entfernt wird, der Schlafende jedoch nicht umfällt.
- Während des Gebets einschlafen.
- Im Sitzen schlafen, während man die Knie anzieht und den Kopf darauf stützt.
- Im Sitzen schlafen, während die Füße seitlich ausgestreckt sind.
- Auf einem ungesattelten Tier schlafen, solange es sich auf ebener Fläche oder bergauf bewegt.
- Im Gebet lächeln (dies macht weder das Gebet noch die Gebetswaschung ungültig).
- Im Gebet lachen, sodass nur man selbst es hört („Dahk“). In diesem Fall wird nur das Gebet, nicht jedoch die Gebetswaschung ungültig.
- Das Schneiden von Haaren, Bart, Schnurrbart oder Nägeln.
- Wenn die Kruste einer Wunde abfällt.